Benötigen
Sie für Ihr Gebäude einen Energieausweis?
Welche Fristen müssen Sie
beachten?
Welcher Typ ist notwendig?
Beantworten Sie einfach folgende
Fragen.
Ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ist ab dem 01.07.2008 erforderlich.
Ein Bedarfsausweis ist ab dem 01.10.2008 erforderlich.
Ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ist ab dem 01.01.2009 erforderlich.
Ein Bedarfsausweis ist ab dem 01.01.2009 erforderlich.
Es ist kein Energieausweis erforderlich. Eine freiwillige Ausstellung wird empfohlen.
Ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ist ab dem 01.07.2009 erforderlich.
Für Mischgebäude sind zwei Energieausweise möglich. Das Gebäude wird in Wohn- und Nichtwohngebäude aufgeteilt. Starten Sie den Energieausweis-Check neu, jeweils mit der Auswahl Wohngebäude und Nichtwohngebäude.
Für Mischgebäude ist ein gemeinsamer Energieausweis möglich. Das Gebäude gilt dann als Wohngebäude. Starten Sie den Energieausweis-Check neu, diesmal mit der Auswahl Wohngebäude.
Für Mischgebäude ist ein gemeinsamer Energieausweis möglich. Das Gebäude gilt dann als Nichtwohngebäude. Starten Sie den Energieausweis-Check neu, diesmal mit der Auswahl Nichtwohngebäude.
Wird ein Wohngebäude neu errichtet ist ein Bedarfsausweis bei Fertigstellung auszustellen.
Wird ein Nichtwohngebäude neu errichtet ist ein Bedarfsausweis bei Fertigstellung auszustellen.
Wird ein Mischgebäude neu errichtet ist jeweils ein Bedarfsausweis für den Wohn- und Nichtwohngebäudeanteil bei Fertigstellung auszustellen - die Gebäudeteile werden getrennt behandelt.
Wird ein Mischgebäude neu errichtet ist ein Bedarfsausweis für Wohngebäude bei Fertigstellung auszustellen - die Gebäudeteile werden zusammengefasst.
Wird ein Mischgebäude neu errichtet ist ein Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude bei Fertigstellung auszustellen - die Gebäudeteile werden zusammengefasst.
Kleine Gebäude (nicht mehr als 50 qm Nutzfläche) benötigen keinen Energieausweis.
Ein Baudenkmal benötigt keinen Energieausweis wenn es verkauft oder neu vermietet wird. In Sonderfällen, beispielsweise Anbau, Ausbau oder Modernisierung, kann ein Energieausweis erforderlich werden.
Ein Bedarfsausweis ist bei Fertigstellung auszustellen, wenn die Nutzfläche der beheizten/gekühlten Räume eines Gebäudes um mehr als 50% erweitert wird und dabei eine Energieberechnung für das gesamte Gebäude aufgestellt wird.
Ein Bedarfsausweis ist bei Fertigstellung auszustellen, wenn an einem Gebäude energetische Verbesserungen an Außenbauteile vorgenommen werden und dabei eine Energieberechnung für das gesamte Gebäude aufgestellt wird.
Energiesparmaßnahmen am Gebäude werden oftmals finanziell gefördert. Die Inanspruchnahme von Fördermittel kann an die Forderung zur Ausstellung eines Energieausweises geknüpft sein - unabhängig von der Energieeinsparverordung.
Sie benötigen einen Energieausweis für Ihr Gebäude oder möchten eine Ausstellung auf freiwilliger Basis, um den energetischen Zustand Ihrer Immobilie kennen zu lernen? Lassen Sie sich gut beraten.